Allgemeine Geschäftsbedingungen Ideadesign

I.
Allgemeines
1. Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge von Ideadesign mit dem Kunden. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Diese werden nur mit ausdrücklicher Anerkennung durch Ideadesign rechtsverbindlich.



2. Diese AGB gelten zudem für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.



3. Mündliche Nebenabreden sind in Textform zu dokumentieren. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch Ideadesign.



4. Angebote von Ideadesign sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Es gelten die allgemeinen Preisbestimmungen nach § 4 dieser AGB. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande.



5. Ideadesign bietet Dienstleistungen im Bereich Softwarelösungen, Design und Produktion



II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen aus der Softwareprogrammierung



1. Angebot und Preise



1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen, Bestellungen und Aufträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen für die Bereiche Software und Programmierung.



1.2. Maßgebend sind die von Ideadesign genannten Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.



1.3. Die Preise verstehen sich ab Sitz Ideadesign.



1.4. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde.



2. Lieferzeit, Lieferung und Gefahrübergang



1.1. Angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.



1.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Haus von Ideadesign verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.



1.3. Teillieferungen sind zulässig.



3. Gewährleistung



3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Unter dieser Einschränkung leistet Ideadesign die Gewähr, dass Software im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.



3.2. Ideadesign gewährleistet, dass die Software auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte Programme.



3.3. Erweist sich Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 3.2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt, eine Rücknahme der gelieferten Software durch Ideadesign und ein Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch diese www.Ideadesign.de



Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 3.2 als fehlerhaft und gelingt es Ideadesign nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe der Software und Rückerstattung des Kaufpreises.



3.4. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht durch Ideadesign besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen von Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.



3.5. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden innerhalb von 10 Tagen schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben gerügt werden. Versteckte Mängel können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Entdeckung ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der Tag der Anlieferung und der Tag des Einganges der Mängelrüge.



3.6. Eine Eigenbeseitigung des Mangels durch den Kunden erkennt Ideadesign nur an, wenn vorher deren grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Mangel, sowie die Höhe des vom Kunden gewünschten Abzuges vom Kaufpreis ausdrücklich abgestimmt worden ist.



3.7. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Standard- und Anpassungs-Software bei Ablieferung der Vertragsgegenstände.



3.8. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte an den Vertragsgegenständen Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung, außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung von nicht vom Hersteller oder Ideadesign empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf Datenübertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen, sowie auf Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.



3.9. Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, auch für Mangelfolgeschäden - soweit nicht bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert worden sind -, sowie an Rechtsgütern von Dritten entstandenen Schäden einschließlich entgangenen Gewinns aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Abteilungen oder Angestellten oder vorsätzliches Verhalten unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen vorliegt.



4. Haftung 4.1. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet Ideadesign unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das Fünffache des Kaufpreises / Lizenzpreises oder Erstellungspreises sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung und Hardwarelieferung typischerweise gerechnet werden muss, sofern nicht Ideadesign nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.



4.2. Im Übrigen haftet Ideadesign unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Ideadesign nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz.



4.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ideadesign nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).



4.4. Die Haftung für Datenverlust durch Ideadesign muss ausdrücklich im Bereich Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei Nichtvereinbarung gilt jedwede Haftung durch Datenverlust als ausgeschlossen. Bei vereinbarter Datensicherung durch Ideadesign wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Ideadesign jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über Netzknoten von Telekommunikati ondiensteanbietern oder durch die Verwendung von nicht von Ideadesign geprüften Programmen oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen.



4.5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Ideadesign.



4.6. Eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.



5. Nutzungsrechte an der Software



Regelungen über Nutzung, Vervielfältigungsrechte, Mehrfachnutzungen, Netzwerkeinsatz, Weitergabe der Software und andere Rechte enthält der jeweilige individuellen Softwarelizenzvertrag



6. Installation von Software durch Ideadesign



6.1. Nimmt Ideadesign aufgrund gesonderten Auftrags die Installation von Software vor, werden nach der Installation Betriebsabnahmetests durchgeführt. Hierzu gehören eine Überprüfung und Vollständigkeitskontrolle der Software und Dokumentation, Durchschnittsbeschaffenheit-Performencetests bei Standard- und Anpassungssoftware sowie Tests des störungsfreien Wiederanlaufs der Programme nach einem Abbruch.



6.2. Ein Verzicht auf die Tests oder auf einzelne Testphasen durch den Kunden fällt in seinen Risikobereich und berechtigt nicht zu einer An- bzw. Abnahmeverweigerung.



6.3. Verzögert der Kunde die Betriebsabnahmetests, kann Ideadesign dem Kunden eine Frist von 7 Tagen setzen, innerhalb der die Tests durchzuführen sind. Schweigt der Kunde auf diese Aufforderung, so gilt dies als Billigung der Installation der Software.



7. Zahlung



7.1. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn Ideadesign darüber endgültig verfügen kann.



7.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.



7.3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht der Kunde einen geringeren oder Ideadesign einen höheren Schaden nachweist.



7.4. Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.



8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur Bezahlung des Vertragspreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen, sowie der im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware das Eigentum von Ideadesign. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.



III. Allgemeine Geschäftsbedingungen Design & Produktion



1. Urheberrecht und Nutzungsrechte



1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Ideadesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.



1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Kunde Ideadesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.



1.3. Ideadesign überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Ideadesign bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Nutzungsrechte werden max. auf 3 Jahre eingeräumt!



1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Ideadesign und dem Kunden. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.



1.5. Ideadesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Ideadesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Ideadesign, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.



2. Vergütung



2.1. Die vereinbarten Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.



2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.



2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.



3. Fremdleistungen



3.1. Ideadesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Ideadesign hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.



3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Ideadesign abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Ideadesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.



4. Eigentum, Rückgabepflicht



4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Ideadesign spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.



4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.



5. Herausgabe von Daten



5.1. Ideadesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass Ideadesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.



5.2. Hat Ideadesign dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Ideadesign verändert werden.



5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.



5.4. Ideadesign haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Ideadesign ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.



6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster



6.1. Der Kunde legt Ideadesign vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.



6.2. Soll Ideadesign die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Kunde darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Ideadesign die Produktionsüberwachung durch, entscheidet es nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.



3.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde Ideadesign zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.



7. Haftung



7.1. Ideadesign haftet nur für Schäden, die es selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.



7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.



7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.



7.4. Ideadesign haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.



7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Ideadesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.



8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen



8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Ideadesign Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.



8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Ideadesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.



8.3. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller Ideadesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde Ideadesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.



IV. Schlussbestimmungen:



Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, und in den übrigen Fällen wird der Sitz von Ideadesign als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.



Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.



78126 Königsfeld, Lerchenweg 11, im Mai 2015